390
>
[132] „Herkömml. Bräuche“: im Briefe Mel. an Camer. (ed. _W. Meyer_, München, Akadem. Buchdr., 1876, S. 6 f. Vgl. _Köstlin_ I, 768 f., 817 f. — T.-R. IV, 72: L. führt nach dem Nachtessen die Braut zum Bette. S.u.S. 121 f.
[133] Die Trauform in Luthers Traubüchlein (1529), welche sich wohl dem herkömmlichen Gebrauch anlehnt, ist folgende: Vor der Kirche geschieht die Trauung durch einen Weltlichen oder Geistlichen. Da wird „Hans und Grete“ gefragt: Willst Du den oder die zum ehelichen Gemahl haben? Auf das Ja! wechseln sie Trauringe; der Trauende fügt die Hände zusammen und spricht: „Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ Und: „Weil denn Hans N. und Grete N. einander zur Ehe begehren und solches hier öffentlich vor Gott und der Welt bekennen, daraufhin sich die Hände und Trauringe gegeben haben, so spreche ich sie ehelich zusammen im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.“ Darauf folgt in der Kirche Gebet und Segen. Später wurde in Wittenberg die Trauung in der Kirche üblich. Köstlin II, 642, 63. Vgl. T.-R. IV, 53. „Da verlachet D. Philipp höhnisch, wenn wir Braut und Bräutigam in der Kirche öffentlich zusammengeben, gleich als dürfte man nicht beten zu solchen Sachen.“
[134] _Kawerau_, Jonas' Briefw. a.a.O. — „Gelöbnis“ Wittenb. Stadtrechnung. Vgl. V, 196: sponsalia confimare.
[135] Hofmann 47.
[136] W. X, 855 f. 967 f. III 2, 567 f. 2565. Bugenhagen an Spalatin. Luther fordert im &ac
Katharina von Bora - Geschichtliches Lebensbild, page 389
by D. Albrecht Thoma